Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Baumaschinenvermietung Ludt
Stand: November 2025

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen der Firma Baumaschinenvermietung Ludt (nachfolgend "Vermieter") und ihren Kunden (nachfolgend "Mieter") in der jeweils gültigen Fassung.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich befristete Vermietung von Baumaschinen und Geräten zu gewerblichen oder privaten Zwecken.

§3 Zustand der Maschinen / Übergabe

  1. Die vermieteten Maschinen befinden sich bei Übergabe in funktionsfähigem, betriebsbereitem Zustand.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, die Maschine bei Übergabe auf offensichtliche Mängel zu prüfen und etwaige Schäden sofort zu melden.
  3. Spätere Reklamationen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.

§4 Mietdauer und Rückgabe

  1. Die Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Datum der Übergabe und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe.
  2. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.
  3. Die Rückgabe hat in vollgetanktem, sauberem und betriebsfähigem Zustand zu erfolgen.
  4. Erfolgt die Rückgabe nicht vollgetankt, wird eine pauschale Treibstoffkostenvergütung in Höhe von 2,50 € pro Liter berechnet.
  5. Erfolgt die Rückgabe in verschmutztem Zustand, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 75 € fällig.
  6. Die unter Abs. 4 und 5 genannten Beträge werden bei Bedarf direkt von der Kaution abgezogen.
  7. Bei verspäteter Rückgabe kann eine zusätzliche Mietgebühr erhoben werden.

§5 Mietpreise, Kaution und Zahlung

  1. Die Mietpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuell vereinbarten Angebot.
  2. Der Mietpreis ist sofort nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  3. Bei Lieferung der Maschine ist eine Kaution in Höhe von 500 € in bar zu hinterlegen. Diese dient der Absicherung etwaiger Schäden, Reinigungs- oder Nachbetankungskosten oder ausbleibender Rückgabe.
  4. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Maschine unverzüglich zurückerstattet – ggf. abzüglich angefallener Kosten laut §4 Abs. 4–6.
  5. Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§6 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Maschinen sachgemäß und sorgfältig zu behandeln.
  2. Die Maschinen dürfen nicht an Dritte weitervermietet oder überlassen werden, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.
  3. Reparaturen in Eigenleistung sind untersagt. Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Vermieter erfolgen.
  4. Der Mieter trägt das Risiko für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, sofern diese nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind.
  5. Alle vermieteten Maschinen sind mit GPS-Ortung ausgestattet. Der Mieter stimmt der Nutzung des GPS-Systems während der Mietdauer zu.

§7 Haftung

  1. Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Für Betriebsausfälle oder Folgeschäden, die durch eine Störung oder einen Defekt der Maschine entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder nicht genehmigte Eingriffe entstehen.

§8 Versicherung

  1. Die Maschinen sind nicht automatisch versichert.
  2. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, für ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Diebstahl, Haftpflicht) selbst zu sorgen.

§9 Kündigung

  1. Eine ordentliche Kündigung ist entsprechend der vereinbarten Fristen möglich.
  2. Der Vermieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder unsachgemäßer Nutzung.

§10 Gerichtsstand und Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Vermieters.

§11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

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